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    Allgemeine Geschäftsbedingungen für LabNote.Light

    Stand: Oktober 2026

    § 1 Geltungsbereich, ausschließlich Unternehmer

    (1) Diese AGB gelten für alle Verträge über die Nutzung der Software „LabNote.Light“ zwischen der Blck Horizon Solutions GmbH, Mittelstraße 11, 40789 Monheim am Rhein („Anbieter“), und Unternehmern im Sinne des § 14 BGB, juristischen Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtlichen Sondervermögen („Kunde“). Das Angebot richtet sich nicht an Verbraucher (§ 13 BGB). Mit der Registrierung bestätigt der Kunde, den Vertrag für seine gewerbliche oder selbständige berufliche Tätigkeit abzuschließen.

    (2) Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Bedingungen des Kunden werden nicht Vertragsbestandteil, auch wenn der Anbieter ihnen nicht widerspricht, es sei denn, er stimmt ihnen ausdrücklich in Textform zu.

    (3) Individuelle Vereinbarungen haben Vorrang. Bestandteil des Vertrags sind außerdem die Leistungsbeschreibung zum gebuchten Tarif und der Auftragsverarbeitungsvertrag (AVV).

    § 2 Vertragsschluss

    (1) Die Darstellung der Leistungen auf der Website ist kein bindendes Angebot. Mit Absenden der Registrierung oder Bestellung gibt der Kunde ein verbindliches Angebot ab. Der Vertrag kommt mit Bestätigung des Anbieters in Textform oder mit Freischaltung des Kontos zustande, je nachdem, was zuerst eintritt.

    (2) § 312i Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 bis 3 und Satz 2 BGB findet keine Anwendung (§ 312i Abs. 2 Satz 2 BGB).

    § 3 Testphase und Early Access

    (1) Der Anbieter kann eine kostenlose Testphase (derzeit 14 Tage) sowie Early-Access-Zugänge anbieten. Sie dienen der Erprobung und sind nicht für den produktiven Einsatz bestimmt; Funktionsumfang und Verfügbarkeit können sich jederzeit ändern.

    (2) Bei unentgeltlicher Nutzung haftet der Anbieter nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit (§ 599 BGB). § 12 Abs. 1 bleibt unberührt.

    (3) Kommt nach Ablauf der Testphase kein entgeltlicher Vertrag zustande, löscht der Anbieter die Daten nach 30 Tagen. Bis dahin kann der Kunde sie exportieren.

    § 4 Leistungsgegenstand

    (1) Der Anbieter stellt LabNote.Light als Software-as-a-Service über das Internet zur Nutzung bereit. Der Umfang ergibt sich aus der Leistungsbeschreibung zum gebuchten Tarif. Leistungsübergabepunkt ist der Ausgang des Rechenzentrums zum Internet; die Internetanbindung des Kunden ist nicht Vertragsgegenstand.

    (2) Kundendaten werden in Rechenzentren in Frankfurt am Main gespeichert. Eingesetzte Unterauftragsverarbeiter und ein etwaiger Zugriff aus Drittländern ergeben sich aus dem AVV.

    (3) Der Anbieter darf die Software weiterentwickeln, soweit der vertragsgemäße Gebrauch nicht erheblich beeinträchtigt wird. Wesentliche Einschränkungen kündigt er mindestens sechs Wochen im Voraus in Textform an; der Kunde kann dann zum Zeitpunkt der Änderung kündigen.

    (4) Die Software unterstützt Arbeitsabläufe nach ISO/IEC 17025, ISO 9001 und vergleichbaren Regelwerken. Sie ist weder akkreditiert noch zertifiziert und ersetzt weder die Beurteilung des Kunden noch sein Managementsystem. Die Qualifizierung oder Validierung für den eigenen Einsatzzweck obliegt dem Kunden; der Anbieter stellt dafür auf Anfrage verfügbare Unterlagen bereit.

    § 5 Nutzungsrechte

    (1) Der Kunde erhält für die Vertragslaufzeit ein einfaches, nicht übertragbares und nicht unterlizenzierbares Recht, die Software für eigene interne Geschäftszwecke im Umfang des gebuchten Tarifs zu nutzen.

    (2) Jedes Nutzerkonto ist einer natürlichen Person zugeordnet und darf nicht geteilt werden. Untersagt sind insbesondere Reverse Engineering und Dekompilierung (vorbehaltlich § 69e UrhG), Vermietung und die Überlassung an Dritte außerhalb des Kunden.

    § 6 Pflichten des Kunden

    (1) Der Kunde hält Zugangsdaten geheim, schützt sie vor dem Zugriff Dritter und meldet einen Missbrauchsverdacht unverzüglich.

    (2) Der Kunde ist für die rechtmäßige Nutzung und für die von ihm gespeicherten Inhalte verantwortlich, insbesondere für die Einhaltung des Datenschutzrechts hinsichtlich der von ihm verarbeiteten personenbezogenen Daten.

    (3) Gesetzliche oder regulatorische Aufbewahrungs- und Archivierungspflichten erfüllt der Kunde eigenverantwortlich; die Exportfunktionen stehen ihm dafür jederzeit zur Verfügung.

    § 7 KI-Funktionen

    (1) KI-Funktionen sind optional. Sie stehen nur zur Verfügung, wenn die Administration des Kunden sie aktiviert und der Übermittlung an den KI-Anbieter zugestimmt oder einen eigenen KI-Anbieter hinterlegt hat.

    (2) KI-Ergebnisse können unvollständig oder fehlerhaft sein. Der Kunde prüft sie vor der Verwendung fachlich; Freigabe-, Prüf- und Sicherheitsentscheidungen dürfen nicht allein auf KI-Ergebnissen beruhen. Eine bestimmte Beschaffenheit der KI-Ergebnisse schuldet der Anbieter nicht.

    (3) Hinterlegt der Kunde einen eigenen KI-Anbieter, gilt für dessen Leistung und Datenverarbeitung ausschließlich der Vertrag zwischen dem Kunden und diesem Anbieter.

    § 8 Inhalte, Meldungen und Sperrungen

    (1) Der Kunde darf keine rechtswidrigen Inhalte speichern oder verbreiten.

    (2) Hinweise auf rechtswidrige Inhalte können an legal@labnote-light.com gerichtet werden (Art. 16 DSA). Meldungen prüft ein Mensch; eine automatisierte Inhaltsmoderation findet nicht statt.

    (3) Bei konkreten Anhaltspunkten für rechtswidrige Inhalte kann der Anbieter den Zugang zu den betroffenen Inhalten sperren, soweit dies erforderlich ist. Er teilt dem Kunden die Sperrung mit Begründung mit (Art. 17 DSA) und gibt Gelegenheit zur Stellungnahme; die Sperrung wird aufgehoben, sobald der Grund entfällt.

    (4) Soweit der Kunde eine Rechtsverletzung zu vertreten hat, stellt er den Anbieter von Ansprüchen Dritter einschließlich angemessener Rechtsverteidigungskosten frei.

    § 9 Verfügbarkeit, Wartung und Datensicherung

    (1) Der Anbieter strebt eine Verfügbarkeit von 98,5 % im Jahresmittel an, gemessen am Leistungsübergabepunkt. Eine Garantie ist damit nicht verbunden. Nicht angerechnet werden mindestens 48 Stunden vorher angekündigte Wartungsfenster sowie Ausfälle durch höhere Gewalt oder aus dem Verantwortungsbereich des Kunden.

    (2) Der Anbieter sichert die Kundendaten täglich sowie vor größeren Aktualisierungen.

    (3) Der Kunde kann seine Daten jederzeit in strukturierten, gängigen und maschinenlesbaren Formaten exportieren.

    § 10 Mängel

    (1) Ein Mangel liegt vor, wenn die Software wesentlich von der vereinbarten Beschaffenheit abweicht und die Nutzung dadurch mehr als unerheblich beeinträchtigt ist.

    (2) Der Kunde zeigt Mängel unverzüglich in Textform und nachvollziehbar an (§ 536c BGB).

    (3) Der Kunde kann eine Minderung durch Abzug von der Vergütung nur geltend machen, wenn der Mangel unbestritten oder rechtskräftig festgestellt ist. Das Recht, zu viel gezahlte Vergütung zurückzufordern (§ 812 BGB), bleibt unberührt.

    (4) Die verschuldensunabhängige Haftung für bei Vertragsschluss vorhandene Mängel (§ 536a Abs. 1 Alt. 1 BGB) ist ausgeschlossen.

    (5) Wegen Nichtgewährung des Gebrauchs (§ 543 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 BGB) kann der Kunde erst kündigen, wenn der Anbieter ausreichend Gelegenheit zur Mängelbeseitigung hatte und diese fehlgeschlagen ist.

    § 11 Vergütung und Zahlung

    (1) Die Vergütung ergibt sich aus der Bestellung (Tarif, Anzahl der Nutzer, Zusatzpakete wie Speichererweiterungen) und wird jährlich im Voraus in Rechnung gestellt, zuzüglich gesetzlicher Umsatzsteuer. Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen nach Zugang ohne Abzug zu zahlen. Bei Verzug gelten § 288 Abs. 2 und 5 BGB.

    (2) Während der vereinbarten Mindestlaufzeit bleibt die Vergütung unverändert. Danach kann der Anbieter die Vergütung mit Wirkung zum Beginn der nächsten Verlängerungsperiode anpassen, wenn er dies mindestens drei Monate vorher in Textform ankündigt. Bei jeder Erhöhung kann der Kunde den Vertrag zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens kündigen; darauf weist der Anbieter in der Ankündigung hin.

    (3) Ist der Kunde mit einer Zahlung mehr als 30 Tage in Verzug, kann der Anbieter nach Mahnung mit einer Frist von 14 Tagen und Ankündigung den Zugang auf Lesen und Export beschränken. Die Daten bleiben erhalten.

    § 12 Haftung

    (1) Der Anbieter haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit, nach dem Produkthaftungsgesetz, bei arglistigem Verschweigen eines Mangels und im Umfang einer übernommenen Garantie.

    (2) Bei leichter Fahrlässigkeit haftet der Anbieter nur für die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten. Wesentlich sind Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf – insbesondere die Bereitstellung der Software, die Vertraulichkeit und Integrität der Kundendaten und die Datensicherung. Die Haftung ist in diesem Fall auf den bei Vertragsschluss vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden begrenzt.

    (3) Im Anwendungsbereich von Abs. 2 ist die Haftung außerdem je Vertragsjahr insgesamt auf die für dieses Vertragsjahr vereinbarte Vergütung begrenzt. Diese Grenze gilt auch für Ansprüche aus der Verletzung von Datenschutzpflichten einschließlich des AVV.

    (4) Im Übrigen ist die Haftung für leichte Fahrlässigkeit ausgeschlossen.

    (5) Die Absätze 2 bis 4 gelten auch für die persönliche Haftung der Organe, Mitarbeitenden und Erfüllungsgehilfen des Anbieters.

    (6) Schadensersatzansprüche des Kunden verjähren in einem Jahr ab dem gesetzlichen Verjährungsbeginn; dies gilt nicht in den Fällen des Abs. 1.

    (7) Ansprüche betroffener Personen und behördliche Maßnahmen nach der DSGVO bleiben unberührt; die Absätze 2 bis 6 regeln nur den Ausgleich zwischen den Parteien.

    § 13 Laufzeit, Kündigung und Anbieterwechsel

    (1) Die Mindestlaufzeit (12, 24 oder 36 Monate) ergibt sich aus der Bestellung. Der Vertrag verlängert sich jeweils um zwölf Monate, wenn keine Partei mit einer Frist von zwei Monaten zum Laufzeitende in Textform kündigt. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung bleibt unberührt.

    (2) Der Kunde kann jederzeit mit einer Ankündigungsfrist von zwei Monaten in Textform den Wechsel zu einem anderen Anbieter oder in eine eigene Infrastruktur verlangen. Darauf folgt ein Übergangszeitraum von 30 Kalendertagen, den der Kunde einmalig angemessen verlängern kann. Ist der Wechsel in dieser Zeit technisch nicht durchführbar, teilt der Anbieter dies innerhalb von 14 Werktagen mit Begründung mit und legt einen Übergangszeitraum von höchstens sieben Monaten fest.

    (3) Übertragbar sind alle vom Kunden eingegebenen oder erzeugten Daten einschließlich Anhängen, Stammdaten, Signatur- und Audit-Trail-Daten sowie Konfigurationen, in strukturierten, gängigen und maschinenlesbaren Formaten. Ausgenommen sind interne Betriebsdaten des Anbieters, deren Herausgabe die Sicherheit des Dienstes gefährden würde. Der Anbieter unterstützt den Wechsel angemessen.

    (4) Nach dem Übergangszeitraum kann der Kunde seine Daten noch mindestens 30 Kalendertage abrufen; danach löscht der Anbieter sie vollständig, soweit keine gesetzlichen Aufbewahrungspflichten entgegenstehen. Mit erfolgreichem Abschluss des Wechsels endet der Vertrag. Wechselentgelte erhebt der Anbieter nicht.

    (5) Endet der Vertrag durch einen Wechsel vor Ablauf der Laufzeit, bleibt die Vergütung bis zum Ende der laufenden Laufzeit abzüglich ersparter Aufwendungen geschuldet.

    § 14 Datenschutz und Vertraulichkeit

    (1) Soweit der Anbieter personenbezogene Daten im Auftrag des Kunden verarbeitet, gilt der AVV nach Art. 28 DSGVO.

    (2) Die Parteien behandeln alle als vertraulich gekennzeichneten oder erkennbar vertraulichen Informationen vertraulich und nutzen sie nur für diesen Vertrag. Die Pflicht gilt drei Jahre über das Vertragsende hinaus.

    § 15 Höhere Gewalt

    Keine Partei gerät in Verzug, solange die Erfüllung durch höhere Gewalt verhindert wird, etwa durch Naturkatastrophen, Pandemien, behördliche Maßnahmen, großflächige Netzausfälle oder Cyberangriffe bei Vorlieferanten. Die betroffene Partei informiert die andere unverzüglich.

    § 16 Aufrechnung, Zurückbehaltung, Abtretung

    Der Kunde kann nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen aufrechnen und ein Zurückbehaltungsrecht nur wegen Ansprüchen aus diesem Vertrag geltend machen. Die Abtretung von Rechten aus diesem Vertrag bedarf der Zustimmung des Anbieters; § 354a HGB bleibt unberührt.

    § 17 Änderungen dieser AGB

    (1) Änderungen, die Leistungsumfang, Vergütung oder Laufzeit betreffen, werden nur mit Zustimmung des Kunden in Textform wirksam.

    (2) Sonstige Änderungen, die wegen geänderter Rechtslage, Rechtsprechung, behördlicher Vorgaben oder technischer Entwicklungen erforderlich sind und das Verhältnis von Leistung und Gegenleistung nicht zulasten des Kunden verschieben, teilt der Anbieter mindestens sechs Wochen vor Wirksamwerden in Textform mit. Widerspricht der Kunde nicht innerhalb dieser Frist, gilt die Änderung als angenommen; auf Frist und Folge weist der Anbieter in der Mitteilung hin. Widerspricht der Kunde, gelten die bisherigen AGB fort; der Anbieter kann den Vertrag dann zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens kündigen.

    § 18 Schlussbestimmungen

    (1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.

    (2) Ausschließlicher Gerichtsstand ist Düsseldorf, sofern der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist. Der Anbieter kann auch am allgemeinen Gerichtsstand des Kunden klagen.

    (3) Änderungen und Ergänzungen bedürfen der Textform.

    (4) Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.